Eintragungswoche für Volksbegehren

Im Eintragezeitraum von 15. bis 22. Juni können fünf Volksbegehren unterschrieben werden

Die fünf nachstehenden Volksbegehren

können im Eintragungszeitraum vom 15. bis 22. Juni 2026 unterschrieben werden. Zu diesen Volksbegehren wurden Einleitungsanträge gestellt, denen durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben wurde.

In der Zeit vom 15. bis einschließlich 22. Juni 2026 können diese Volksbegehren in allen Gemeinden unabhängig vom Hauptwohnsitz der Stimmberechtigten unterschrieben werden.  
Auch online auf der Homepage www.bmi.gv.at ist die Unterstützung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID-Austria, eIDAS) möglich. 

Stimmberechtigt  sind Personen, die am  letzten  Tag  des  Eintragungszeitraums  das  Wahlrecht  zum  Nationalrat  besitzen  (österreichische  Staatsbürgerschaft,  Vollendung  des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht), und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.

Eintragungslokal und Eintragezeiten:

Gemeindeamt St. Peter/Au
Hofgasse 6
3352 St. Peter/Au

•     Montag, 15. Juni 2026 von 08.00 bis 18.00 Uhr
•     Dienstag, 16. Juni 2026 von 08.00 bis 16.00 Uhr
•     Mittwoch, 17. Juni 2026 von 08.00 bis 17.00 Uhr
•     Donnerstag, 18. Juni 2026 von 08.00 bis 16.00 Uhr
•     Freitag, 19. Juni 2026 von 08.00 bis 16.00 Uhr
•     Montag, 22. Juni 2026 von 08.00 bis 20.00 Uhr

Ein Identitätsnachweis (z.B. Reisepass, Führerschein, 
Personalausweis) ist erforderlich.

Weitere Infos: www.bmi.gv.at