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Eintragungswoche für Volksbegehren

Von 20. bis 27. Juni kann zu zwei Volksbegehren ein Einleitungseintrag am Gemeindeamt eingebracht werden.

Zu folgenden Volksbegehren wurde vom Bundesministerium für Inneres ein Einleitungseintrag eingebracht.

In der Zeit vom 20. Juni bis einschließlich 27. Juni kann dieses Volksbegehren in allen Gemeinden unabhängig vom Hauptwohnsitz der Stimmberechtigten unterschrieben werden.


Auch online auf der Homepage www.oesterreich.gv.at ist die Unterstützung mittels Handysignatur oder Bürgerkarte möglich.

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Stimmberechtigt  sind Personen, die am  letzten  Tag  des  Eintragungszeitraums  das  Wahlrecht  zum  Nationalrat  besitzen  (österreichische  Staatsbürgerschaft,  Vollendung  des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht), und zum Stichtag 16. Mai 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.


Eintragungslokal und Eintragezeiten:

Gemeindeamt St. Peter/Au
Hofgasse 6
3352 St. Peter/Au

•     Montag, 20.Juni 2022 von 08.00 bis 20.00 Uhr
•     Dienstag, 21. Juni 2022 von 08.00 bis 16.00 Uhr
•     Mittwoch, 22. Juni 2022 von 08.00 bis 17.00 Uhr
•     Donnerstag, 23. Juni 2022 von 08.00 bis 16.00 Uhr
•     Freitag, 24. Juni 2022 von 08.00 bis 16.00 Uhr
•     Samstag, 25. Juni 2022 von 08.00 bis 12.00 Uhr
•     Montag, 27. Juni 2022 von 08.00 bis 20.00 Uhr

Bitte weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein) nach.