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Rauschbrand-Schutzimpfung

Landwirte werden ersucht, bis spätestens 27. Februar die Anzahl der zu impfenden Rinder am Gemeindeamt bekannt zu geben.

Auf rauschbrandgefährliche Weideplätze sollen über vier Monate alte Rinder möglichst nur dann aufgetrieben werden, wenn sie im Weidejahr bis spätestens drei Wochen vor dem Auftrieb der Schutzimpfung gegen Rauschbrand unterzogen wurden.

Eine Unterstützung für an Rauschbrand verendete Rinder gemäß § 60 Tierseuchengesetz (TSG) wird seitens des Bundes nur dann gewährt, wenn das Rind im betreffenden Weidejahr einer vom Land geförderten Schutzimpfung gegen Rauschbrand unterzogen wurde, und die von der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt an die AGES IVET Mödling eingesendeten Verdachtsproben eine positive Befundung auf Rauschbrand (Clostridium chauvoei) ergeben.

Alle Rinder im Alter von über 4 Monaten sollen geimpft werden,  wenn sie
a) auf Hausweiden und Gemeinschaftsweiden gesömmert werden sollen, welche in Gebieten liegen, die in der Rauschbrand Verordnung, LGBl.Nr. 6400/24-2 angeführt sind oder
b) auf rauschbrandgefährliche Almen und Weiden verbracht werden sollen, die sich in einem anderen Verwaltungsbezirk oder in einem anderen Bundesland befinden.

In unserer Gemeinde sind die Katastralgemeinden Hohenreith, Kürnberg, St. Michael/Bruckbach und St. Peter/Au Dorf als „rauschbrandgefährliche Weideplätze“ bestimmt.

Wir ersuchen Sie, die Anzahl der zu impfenden Rinder bis spätestens 27. Februar 2024
am Gemeindeamt,Tel: 07477 42111-10 bekannt zu geben.

Kosten:
Die Rauschbrand-Schutzimpfung wird durch die kostenlose Beistellung des Impfstoffes vom Land NÖ gefördert. Vom Tierbesitzer sind die Impfgebühren zu entrichten. Die Hofgebühr (inklusive Impfung des 1. bis 4. Rindes) beträgt EUR 20,00. Ab dem 5. Rind werden je EUR 2,40 verrechnet.

Nachimpfungen:
Rinder, die auf besonders gefährliche Weideplätze verbracht werden bzw. noch 4 Monate nach erfolgter Rauschbrandschutzimpfung dort aufgetrieben sind, können auf Wunsch der Tierbesitzer 4 Wochen nach der Erstimpfung nachgeimpft werden.
Die Gebühren für die Nachimpfungen sind gleich hoch wie für die Erstimpfung.