Sucht und Recht
In Österreich gelten Suchtgifte und psychotrope Stoffe als Suchtmittel und der Umgang mit diesen (Erwerb, Besitz, Erzeugung, Beförderung, Ein- und Ausfuhr, Anbieten, Überlassung und Verschaffung sowie der Anbau diverser Pflanzen) ist eingeschränkt. Die Einschränkungen sind im Suchtmittelgesetz (SMG) sowie in den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen geregelt.
Ausführliche Informationen zu den Bestimmungen zu Rauchen und Alkohol für Jugendliche in den einzelnen Bundesländern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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erstellt am 14.10.2025