Geänderte Gebühren ab 1.1.2021

Mit Beschluss des Gemeinderates wurden mit 1.1.2021 die Gemeindegebühren und Abgaben geringfügig erhöht.

In seiner letzten Sitzung des Jahres 2020 hat der Gemeinderat eine geringfügige Erhöhung von Gemeindegebühren und Abgaben beschlossen. Letztmalig wurden diese  vor 10 Jahren erhöht, weshalb das Land NÖ als Oberbehörde eine dringende Empfehlung für die Anpassung der Gebühren ausgesprochen hat.
Ausgearbeitet wurden die geänderten Gemeindegebühren durch den Prüfungsausschuss der Gemeinde.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 14.12.2020 ändern sich ab 1.1.2021 folgende Gemeindegebühren:
 
Hundeabgabe:
1. für Nutzhunde: € 6,50
2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde
im Sinne der §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz, LGBI. 4001: € 100,00
3. für alle übrigen Hunde: € 30,00

Marktstandgebühren:
Die Höhe des Standgeldes beträgt
• bei den 3 Halbtagesmärkten .... € 2,50 je Laufmeter
• beim Ganztagesmarkt im Sommer ....€ 5,00 je Laufmeter.

Aufschließungsabgabe:
Einheitssatz € 520,-

Bestattungshallen:
€ 50,-- pro angefangenen Tag

Wasserbezugsgebühr in Kleinraming:
€ 1,60,-- pro m³ Trinkwasser


Weiters werden auch die Eintrittspreise im Freibad erhöht.

Alle aktuellen Abgaben der Gemeinde St. Peter/Au finden Sie hier.