Neues Hundehaltegesetz ab 1. Juni 2023

Die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes sowie die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 treten mit 1. Juni 2023 in Kraft. Dadurch sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden und das Tierwohl gestärkt werden.

Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen:

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde

  • Verpflichtender „NÖ HUNDEPASS“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)

  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 720.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde.
  • Übergangsbestimmung:
    Nachweis der Haftpflichtversicherung ist bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde vorzulegen.

  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt. So soll dem immer häufiger werdenden „Animal Hoarding“ vorgebeugt werden.

    Nährere Informationen zum neuen NÖ Hundehaltegesetz und der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 finden Sie auf der Homepage der NÖ Landesregierung:
    www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html