Wahlservice zur Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025

In der Marktgemeinde St. Peter in der Au werden am 26. Jänner 2025 die 29 Mandatare des Gemeinderates gewählt. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie in unserem Wahlservice.

Am 26. Jänner 2025 finden in Niederösterreich die Gemeinderatswahlen statt, die alle fünf Jahre abgehalten werden müssen. In der Marktgemeinde St. Peter in der Au werden die 29 Mandatare des Gemeinderates gewählt. Alle wichtigen Informationen sind nachfolgend zusammengefasst.


Wer ist wahlberechtigt?
Zur Stimmabgabe bei der Gemeinderatswahl 2025 sind Sie berechtigt, wenn Sie
• die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen,
• spätestens am Wahltag (26. Jänner 2025) Ihren 16. Geburtstag feiern,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
• am Stichtag (30. September 2024) Ihren Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde haben.

An den NÖ Gemeinderatswahlen dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.


Wie kann gewählt werden?
• persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen
• mittels Wahlkarte in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl.

Amtliche Wahlinformation
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wurde Ihnen rechtzeitig vor der Wahl eine „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt.
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl am Wahltag selbst.
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mit.


Wahlkarte beantragen

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.
Gründe für die Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe (beispielsweise gebrechliche Personen) oder ein Auslandsaufenthalt.

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen.

ACHTUNG: Wahlkarten können NICHT telefonisch beantragt werden!

Für die Beantragung einer Wahlkarte stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich am Gemeindeamt:
Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.
Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte demGemeindebediensteten übergeben.

Schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert:
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen.

Elektronische Beantragung oder über die Handy-App „Digitales Amt“ im Internet:
Wahlkartenanträge können ab dem Tag der Wahlausschreibung gestellt werden. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter https://meinewahlkarte.at/30530/wahl Ihre Wahlkarte beantragen.


Erforderliche Abgaben/Beilagen zur Beantragung einer Wahlkarte

Für persönliche Wahlkartenanträge am Gemeindeamt wird ein Identitätsdokument benötigt (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Bei schriftlicher Antragsstellung ist die Identifizierung entweder durch Abgabe der Reisepassnummer oder durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde möglich.

Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austria) online beantragt, werden keine Dokumente benötigt.

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2025 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.

Sprengelzeiten.pdf

Mittwoch, 08. Januar 2025