550 Jahre Marktwappen

Die ursprüngliche Urkunde des Wappenführungsrechtes ging bei einem Feuer verloren. Im September 1574 wurde St. Peter in der Au durch Kaiser Maximilian II. das Marktwappen in einem Schreiben erneut bestätigt.

Der September 2024 ist ein geschichtsträchtiges Datum: Vor 550 Jahren wurde dem Markt St. Peter in der Au durch den damaligen Kaiser Maximilian II. ein Marktwappen erneut verliehen und stellt somit die früheste erhaltene Erwähnung unseres Gemeindewappens dar. Dieses historische Ereignis markierte einen bedeutenden Schritt in der Geschichte des Ortes, indem es  St. Peter in der Au ein symbolisches Erkennungsmerkmal und eine besondere Stellung angedeihen ließ.

Warum gibt es Wappen?
Wappen haben ihren Ursprung im Mittelalter, als sie ursprünglich zur Kennzeichnung von Rittern auf dem Schlachtfeld dienten. Sie halfen dabei, Freund und Feind zu unterscheiden, da die Rüstungen der Ritter sonst kaum Unterschiede aufwiesen. Später wurden Wappen von Adeligen und in weiterer Folge auch von Städten und Gemeinden übernommen, um ihren Status, ihre Rechte und ihre Autonomie zu symbolisieren.

Gemeindewappen entwickelten sich aus dem Bedürfnis heraus, die eigene Identität zu markieren und sich von anderen abzugrenzen. Sie boten eine Möglichkeit, die Geschichte und Eigenheiten einer Gemeinde visuell darzustellen. Bis heute haben sie ihre Bedeutung nicht verloren und werden weiterhin als wichtige kulturelle Symbole gepflegt.

St. Peterer Wappen ist älter als 550 Jahre
„Die Geschichte unseres Gemeindewappens ist etwas kompliziert“, berichtet Archivar Daniel Brandstetter. Die Datierung der ersten Verleihung des Wappens an den Markt St. Peter in der Au ist nicht belegt, denn die Urkunde ging bei einer Feuersbrunst verloren. Sie liegt in jedem Fall aber vor dem Jahr 1574 und könnte auch mit der Verleihnung des Marktrechtes (1. urkundliche Erwähnung von Markt St. Peter in der Au im Jahr 1210) einhergegangen sein.

„Fakt ist, dass Anfang der 1570er Jahre eine turbulente Zeit in St. Peter in der Au anbrach. Nach dem Tod seines Vaters übernahm Willhelm Seemann von Mangern, der ja durch seine Rolle bei den späteren Bauernaufständen bekannt ist, die Geschicke der Herrschaft St. Peter in der Au. Im Zuge seiner Herrschaftsintensivierung war die Gemeinde sehr bestrebt, sich alle möglichen Privilegien und Rechte bestätigen zu lassen - so auch das Wappenführungsrecht, mit dem auch die Selbstverwaltung und das Selbstbewusstsein des Marktes einherging.

Die Originalurkunde war bei einem Brand zerstört worden, weshalb Kaiser Maximilian II. diese neu ausstellte. Die Neuverleihung des Wappenführungsrechtes ist auf September 1574 datiert“, informiert der Gemeindehistoriker.
Auch diese Originalurkunde von Kaiser Maximilian II. existiert leider nicht mehr, jedoch gibt es eine Abschrift mit der Beschreibung des Wappens in den Reichsregisterbüchern Maximilians II. im Österreichischen Staatsarchiv. Eine Kopie davon wird im Schlossarchiv aufbewahrt.
Das Wappen von St. Peter in der Au zeigt einen aufgerichteten silbernen Schlüssel mit linksgewendetem Bart und viereckigem Griff auf rotem Schild. Die Wappendarstellung steht in Zusammenhang mit dem Kirchenpatron, dem hl. Petrus, und weist als sogenanntes „redendes Wappen“ auf den Ortsnamen St. Peter hin.

Das Wappen ist in den 550 Jahren seit der Neuverleihung ein stolzes Erkennungszeichen für St. Peter in der Au geworden und ist seit der Gemeindezusammenlegung 1971 Gemeinschaftssymbol für die gesamte Großgemeinde.

„Unser Gemeindewappen ist ein Ausdruck unserer Identität und Geschichte. So wird es bei offiziellen Dokumenten, auf Flaggen, an öffentlichen Gebäuden und in vielen anderen Kontexten verwendet, um unsere Gemeinde nach außen hin zu repräsentieren. Es ist aber auch ein Symbol, das Menschen verbindet und den Gemeinschaftssinn fördert - und das mittlerweile seit vielen Jahrhunderten“, sagt Bürgermeister Johannes Heuras.