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Eintragungsverfahren für Volksbegehren

Von 31. März bis 7. April können aktuelle Volksbegehren unterschrieben werden.

Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum 31. März bis 07. April 2025 unterschrieben werden:


In der Zeit vom 31. März bis einschließlich 7. April 2025 können diese Volksbegehren in allen Gemeinden unabhängig vom Hauptwohnsitz von den Stimmberechtigten unterschrieben werden. Dafür wird ein Identitätsnachweis (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein) benötigt!

Die Eintragung kann auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ("ID Austria") getätigt werden:
www.bmi.gv.at/volksbegehren

ACHTUNG: Personen, die bereits eine Unterstüztungserklärung für ein bestimmtes Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr für dieses Volksbegehren vornehmen, da die getätigte Unterstützungserklärung bereits als Eintragung zählt.


Eintragungslokal und Eintragezeiten:

Gemeindeamt St. Peter/Au
Hofgasse 6
3352 St. Peter/Au

• Montag, 31. März 2025 von 08.00 bis 18.00 Uhr
• Dienstag, 1. April 2025 von 08.00 bis 16.00 Uhr
• Mittwoch, 2. April 2025 von 08.00 bis 17.00 Uhr
• Donnerstag, 3. April 2025 von 08.00 bis 16.00 Uhr
• Freitag, 4. April 2025 von 08.00 bis 16.00 Uhr
• Montag, 7. April 2025 von 08.00 bis 20.00 Uhr