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Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“)

Informationen zur aktuellen Situation und Vorsorgemaßnahmen

Am 29.10.2024 wurde in einem Geflügelbetrieb im Bezirk Amstetten ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bestätigt.

Seitdem sind Ausbrüche in weiteren Geflügelbetrieben gemeldet worden. Das Bundesministerium hat am 05.11.2024 eine neue Schutzzone im Umkreis von 3 km und eine Überwachungszone im Umkreis von 10 km kundgemacht. Die Kundmachung erfolgte im Rahmen der  Amtlichen Veterinärnachrichten und kann im RIS aufgerufen werden. Die Zonen wurden um den Mittelpunkt WGS84-Koordinaten Breite 48,05, Länge 14,73 gezogen.

Die Schutzzone wird für mindestens 21 Tage und die Überwachungszone für mindestens 30 Tage eingerichtet. Innerhalb der Schutzzone werden alle Geflügelhaltungen durch einen Amtstierarzt oder eine Amtstierärztin kontrolliert.

Unter angefügtem Link können Sie die Karte der Schutzzonen einsehen.


Bitte beachten Sie:

  • Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb (auch Schlachtbetrieb) verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.
  • Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen, Schuh- und Kleidungswechsel etc.) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.