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Nationalratswahl am 29. September 2024

Die wichtigsten Informationen zur Nationalratswahl zusammengefasst.

WANN WIRD GEWÄHLT
Am 29. September 2024 werden 183 Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat gewählt.
Diese Direktwahl muss spätestens alle 5 Jahre stattfinden.

WER IST WAHLBERECHTIGT
Zur Stimmabgabe bei der Nationalratswahl 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie   
    • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,   
    • am Wahltag mind. 16 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.


WIE KANN GEWÄHLT WERDEN
    • persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen
    • mittels Wahlkarte in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl


AMTLICHE WAHLINFORMATION ZUR NATIONALRATSWAHL 2024

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im August eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl am Wahltag selbst.

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29. September ins Wahllokal mit.


BEANTRAGEN EINER WAHLKARTE

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.

Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:    
    
persönlich am Gemeindeamt:   
Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr möglich.
Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem Gemeindebediensteten übergeben.

schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert:
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist Mittwoch, der 25. September 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr erfolgen.

Elektronische Beantragung oder über die Handy-App „Digitales Amt“:
Wahlkartenanträge können ab dem Tag der Wahlausschreibung gestellt werden. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter https://www.meinewahlkarte.at/30530/wahl Ihre Wahlkarte beantragen.

Dem Wahlkartenantrag ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) beizulegen. Ausgenommen davon sind elektronische Anträge, wenn Sie sich mit der ID-Austria identifizieren.


Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!


Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Anfang September zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.