NÖ Wohnbonus
NÖ Wohnbonus 2024
Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren jährliches
Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges
Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
a) 18.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
b) 45.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben
Förderhöhe
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen, abhängig. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00.
1 Personenhaushalt: € 80,00
2-Personenhaushalt: € 110,00
3-Personenhaushalt: € 140,00
4-Personenhaushalt: € 170,00
5-Personenhaushalt: € 200,00
Voraussetzungen
Kann von Personen die Ihren Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) in NÖ haben, gestellt werden, wenn
- zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz auch den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- das höchstzulässige Haushaltseinkommen nicht überschritten wird.
Die Antragstellung ist im Zeitraum von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 wie folgt möglich:
- online unter folgendem Link https://onlineratgeber.noel.gv.at/wohnbonus/
Durch klicken auf das gelbe Feld „Antrag“ gelangen Sie zu einem Online-Ratgeber und in weiterer Folge zu dem Online-Antrag für den NÖ Wohnbonus
oder
- Papierantragsformular
Dieses kann entweder telefonisch unter 02742/9005-15970 angefordert oder über den Link im Bereich „Downloads“ runtergeladen werden.
Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars ist entweder per Mail an whkz@noel.gv.at oder per Post an folgende Adresse möglich:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Weitere Details finden Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Noe_Wohnbonus.html