Personaldatenänderung im Identitätsausweis

Hinweis:

Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei einer der unten angeführten Stellen ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Eine Personaldatenänderung kann sein:

Im Identitätsausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden. Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Rechtsgrundlagen

§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

Letzte Aktualisierung: 24.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres


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erstellt am 14.10.2025