Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft

Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

1. Gewerbeanmeldung

2. Finanzamt – Anzeige

3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")

Achtung:

Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:

Letzte Aktualisierung: 24.02.2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus


    Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht

    Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht. 
    Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre.  Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.

    Kontakt:
    Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com

    erstellt am 14.10.2025