Strafvollzug

Die Leitung des Strafvollzugs liegt beim Bundesministerium für Justiz.

Momentan stehen 28 Justizanstalten zur Verfügung:

  • 7 Strafvollzugsanstalten für Männer zum Vollzug von Freiheitsstrafen von mehr als 18 Monaten
  • 1 Strafvollzugsanstalt für Frauen 
  • 5 Sonderanstalten, davon 4 für den Maßnahmenvollzug und 1 für Jugendliche
  • 15 gerichtliche Gefangenenhäuser, die am Sitz der für Strafsachen zuständigen Landesgerichte eingerichtet sind

Dazu kommen 13 Außenstellen der Justizanstalten, die zum Teil als landwirtschaftliche Betriebe eingerichtet sind.

Beim Bundesministerium für Justiz ist eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eingerichtet, welche die strategische und operative Leitung und die dienst- und fachaufsichtsbehördliche Zuständigkeit in oberster Instanz im Strafvollzug wahrnimmt.

Rechtsgrundlagen

Strafvollzugsgesetz (StVG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz


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erstellt am 14.10.2025