Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende Einrichtung, die dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament Stellungnahmen vorlegt. In ihm können europäische Arbeitgebervertreterinnen/Arbeitgebervertreter sowie Arbeitnehmervertreterinnen/Arbeitnehmervertreter als auch sonstige Interessengruppen ihre Ansichten zu EU-Themen vorbringen.

Er dient als Plattform für den Meinungsaustausch zu Fragen des europäischen Binnenmarkts und vertritt offiziell den Standpunkt europäischer Interessengruppen (wie Gewerkschaften, Arbeitgeber, Landwirte) zu den Gesetzgebungsvorschlägen, welche in der EU beschlossen werden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat 329 Mitglieder. Die Mitglieder werden von den Regierungen der EU-Länder vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt, wobei die Wiederernennung zulässig ist.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

Rechtsgrundlagen

Artikel 300, 301, 302 und 303 AEUV 

Letzte Aktualisierung: 16.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht

Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht. 
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre.  Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.

Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com

erstellt am 14.10.2025