Erwerb einer Eigentumswohnung durch Erbschaft
Allgemeine Informationen
Falls die Erbin/der Erbe die Verbücherung nicht binnen eines Jahres nach Einantwortung beantragt, hat die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär den gesetzlichen Auftrag, anstelle der Erbin/des Erben die Verbücherung des Verlassenschaftsergebnisses zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Einantwortungsbeschluss des Verlassenschaftsgerichtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder
- Selbstberechnungserklärung von einer Notarin/einem Notar (ÖNK) oder von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (ÖRAK)
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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erstellt am 14.10.2025