Nachweis akademischer Grade

Sinnverwandter Begriff: urkundlicher Nachweis akademischer Grade

Ein Nachweis über die Berechtigung zur Führung diverser Titel wird von Behörden bzw. verschiedenen speziellen Einrichtungen (z.B. Universität) aufgrund von Prüfungen, Ehrungen etc. ausgestellt und bezeugt die rechtmäßige Verwendung eines Titels.

Beispiel:
  • Sponsionsurkunde
  • Promotionsurkunde
  • Diplome
Letzte Aktualisierung: 28.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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    erstellt am 14.10.2025