Das europaweite Lastschriftverfahren

Im Gegensatz zum österreichischen Einzugsverfahren kann die SEPA-Lastschrift auch für Zahlungen ins EU-Ausland (sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) verwendet werden. Eine Angabe des BIC zusätzlich zur IBAN ist nicht mehr notwendig.

SEPA-Lastschrift.jpg

Grafik-Quelle: Austrian Payments Council

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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erstellt am 14.10.2025