Grundlegende Informationen zur Wohnungssuche

Noch vor Beginn der Wohnungssuche sollten Überlegungen über die Finanzierung der Wohnung angestellt werden. Als Faustregel gilt: Die Kosten für die Wohnung sollten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen.

Je nach Art der Wohnung (z.B. Mietwohnung, Wohnheim, Wohngemeinschaft) und Beschaffenheit der Wohnung (z.B. mit/ohne Möbel, Telefon, Kabel-/Internetanschluss) fallen unterschiedliche regelmäßige Kosten an. Dazu kommen noch Anfangskosten (z.B. Kaution), die mit einkalkuliert werden müssen.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz


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erstellt am 14.10.2025