Finanzamt – Anzeige

Allgemeine Informationen

Sie sind dazu verpflichtet (USP), die Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt Österreich (BMF) anzuzeigen. Eine kurze und formlose schriftliche Mitteilung ist ausreichend. Wenn Sie bereits FinanzOnline verwenden, können Sie die Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit über Weitere Services/Erklärungswechsel einbringen. Die Einbringung der Anzeige ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.

Erforderliche Unterlagen

Von Ihrem Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Aufgrund Ihrer Angaben entscheidet das Finanzamt, ob Sie steuerlich veranlagt werden, also eine Steuernummer bekommen, oder in Evidenz gehalten werden. Wenn Sie FinanzOnline verwenden, können Sie diese Fragen gleich direkt in FinanzOnline beantworten.

Zusätzliche Informationen

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 08.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen


Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht

Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht. 
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre.  Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.

Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com

erstellt am 14.10.2025