Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

  • Erster Teil (gelb/rot)
    • Muss immer mitgeführt werden
    • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
  • Zweiter Teil (gelb/blau)
    • Sollte beim Typenschein verbleiben

Scheckkartenzulassungsschein

Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

Weitere Informationen

Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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    erstellt am 14.10.2025