Erbschaftssteuer

Für Erbfälle nach dem 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbsteuer (USP)  zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen (USP).

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer


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erstellt am 14.10.2025