Schöffe
Schöffinnen/Schöffen und Geschworene sind Laienrichterinnen/Laienrichter.
In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.
Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.
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erstellt am 14.10.2025