Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Vorarlberg

Hinweis:

In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Vorarlberg auf.

Verstoß

Konsequenz

Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

Verstoß gegen die Regelung bezüglich

Der Versuch ist strafbar.

Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen:

  • Erbringung unentgeltlicher Leistungen für das Gemeinwohl, die nur bis zu einem Ausmaß von sechs Stunden pro Tag und 24 Stunden insgesamt aufgetragen werden dürfen
  • Teilnahme an einem Informations- und Beratungsgespräch
  • Geldstrafe bis zu 500 Euro
Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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erstellt am 14.10.2025