Der Europäische Rechnungshof (EuRH)

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) überprüft die Finanzen der EU. Die Hauptaufgabe des Rechnungshofes besteht darin, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen jährlichen Bericht über das vorherige Haushaltsjahr vorzulegen (die "Jährliche Entlastung"). Das Europäische Parlament prüft den Bericht des Rechnungshofes eingehend, bevor es darüber entscheidet, ob es die Art der Verwendung der Haushaltsmittel durch die Kommission billigt.

Der Europäische Rechnungshof besteht aus 27 Mitgliedern (aus jedem EU-Mitgliedstaat eines), die vom Rat der Europäischen Union ernannt werden. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Rechnungshofes, dessen Amtszeit drei Jahre beträgt. Die Wiederwahl des Präsidenten ist zulässig.

Europäischer Rechnungshof (EuRH)

Rechtsgrundlagen

Artikel 285, 286 und 287 AEUV

Letzte Aktualisierung: 16.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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erstellt am 14.10.2025