Grundrechte
Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.
Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.
Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:
- Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
- Recht auf Leben
- Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
- Recht auf persönliche Freiheit
- Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
- Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
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erstellt am 14.10.2025