Allgemeines zu sozialen Diensten

Allgemeine Informationen

Zu den sozialen Diensten zählen

  • mobile Dienste (z.B. Essen auf Rädern),
  • ambulante Dienste (z.B. psychosozialer Dienst),
  • teilstationäre Dienste (z.B. Tagesheimstätten),
  • stationäre Dienste (z.B. Alten- und Pflegeheime).

Werden für die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen Kostenbeiträge eingehoben, so sind dafür soziale Aspekte (z.B. Art des Dienstes, Höhe des Einkommens, Höhe des Pflegegeldes) zu berücksichtigen. Die tatsächlichen Kosten erfahren Sie direkt bei den Anbietern

Nähere Informationen zum Thema "Kosten für Alten- und Pflegeheime" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Voraussetzungen

Die Bundesländer sind grundsätzlich zur Erbringung der sozialen Dienste für pflegebedürftige Menschen verpflichtet bzw. haben dafür zu sorgen, dass die sozialen Dienste qualitäts- und bedarfsgerecht in ausreichendem Maß – etwa durch Trägerorganisationen (z.B. Volkshilfe, Caritas, Diakonie, Arbeiter-Samariter-Bund, Hilfswerk, Lebenshilfe) – zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis:

Auf die Leistung sozialer Dienste besteht kein Rechtsanspruch.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde bzw. direkt beim Wohlfahrtsträger, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen.

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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erstellt am 14.10.2025