Adressänderung: Arbeitsmarktservice (AMS)

Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie eine Adressänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer bisher zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.

Sie können die Adressänderung über MeinAMS, telefonisch, schriftlich oder persönlich melden. Am einfachsten ist die Meldung über MeinAMS.

Wenn Sie Ihren Umzug telefonisch bekannt geben, lassen Sie sich unbedingt den Namen der bearbeitenden Person geben, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass Sie Ihren Umzug ordnungsgemäß gemeldet haben.

Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Adressänderung gegebenenfalls an Ihren Krankenversicherungsträger weiter.

Letzte Aktualisierung: 17.11.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht

Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht. 
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre.  Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.

Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com

erstellt am 14.10.2025