Individuelle Studien

Als ordentliche Studierende/ordentlicher Studierender kann man beim Rektorat der Universität um Zulassung zu einem individuellen Diplom-, individuellen Bachelor, bzw. individuellen Masterstudium ansuchen.
Ein derartiger Antrag wird bescheidmäßig genehmigt, wenn das beantragte Studium einem facheinschlägigen Studium gleichwertig ist.

Hinweis:

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienabteilung.

Der Antrag hat zu enthalten:

  • Die Bezeichnung des Studiums
  • Ein Curriculum einschließlich Qualifikationsprofil
  • Den Umfang in ECTS-Anrechnungspunkten
  • Wenn das Studium an mehreren Universitäten durchgeführt werden soll, die Zuordnung der einzelnen Lehrveranstaltungen zu den beteiligten Universität

Universität

Letzte Aktualisierung: 19.07.2022
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung


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erstellt am 14.10.2025