Streitanhängigkeit

Mit der Zustellung einer Klage an die Beklagte/den Beklagten ist die Klage wirksam erhoben und somit streitanhängig. Ab diesem Zeitpunkt kann über den geltend gemachten Anspruch kein (weiterer) Rechtsstreit begonnen werden. Außerdem muss ab diesem Zeitpunkt für eine Klagsänderung die Zustimmung der/des Beklagten eingeholt werden.

Letzte Aktualisierung: 14.05.2025
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    erstellt am 14.10.2025