Gleichbehandlungskommissionen

Achtung:

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Die Gleichbehandlungskommissionen sind zur Überprüfung und Feststellung möglicher Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots eingerichtet.

Je nachdem, ob es sich um private Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse zum Bund handelt, ist die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) oder die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) zuständig.

Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.

Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung


Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht

Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht. 
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre.  Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.

Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com

erstellt am 14.10.2025