Besuch der Vorschulstufe bei fehlender Schulreife

Schulpflichtig gewordene Kinder, die nicht schulreif sind, sind in die Vorschulstufe aufzunehmen. Ziel der Vorschulstufe ist es, den Kindern ein allmähliches Hineinwachsen in das Schulleben zu ermöglichen, um so späteren schulischen Misserfolgen vorzubeugen.

Hinweis:

Sofern keine eigene Vorschulklasse zur Verfügung steht, wird das noch nicht schulreife Kind in die Vorschulstufe aufgenommen, die gemeinsam mit den anderen Schulstufen der Grundstufe I (Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe) geführt wird.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung


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erstellt am 14.10.2025