Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit, zeitliche Lagerung

Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit

Die Wartezeit bzw. die Mindestversicherungszeit ist die für einen Pensionsanspruch erforderliche Mindestanzahl an aus Versicherungszeiten gebildeten Versicherungsmonaten.

Zeitliche Lagerung

Unter zeitlicher Lagerung versteht man die Zuordnung von zur Pensionsversicherung geleisteten Beiträgen zu kalendarischen Zeiträumen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger


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erstellt am 14.10.2025