Gewerbeberechtigung
Die Gewerbeberechtigung (früher: Gewerbeschein) ist die Befugnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit. Die Gewerbebehörde bestätigt diese Befugnis durch Eintragung ins "Gewerbeinformationssystem Austria" (GISA) und Ausfertigung eines Ausdrucks daraus.
Für die Erteilung der Gewerbeberechtigung müssen bei der Gewerbeanmeldung bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
Ende der Gewerbeberechtigung
Je nach Unternehmensform kann eine Gewerbeberechtigung unterschiedlich enden:
- Gesellschaft
- Grundsätzlich mit dem Untergang der juristischen Person
- Mit der Auflösung der Gesellschaft bei Personengesellschaften (wenn keine Liquidation stattfindet – ansonsten zum Zeitpunkt der Liquidation)
- Einzelunternehmen
- Durch Anzeige der Zurücklegung der Gewerbeberechtigung bei der zuständigen Gewerbebehörde
- Automatisch durch Tod der Einzelunternehmerin/des Einzelunternehmers
Unternehmerinnen/Unternehmer haben auch die Möglichkeit, ihr Gewerbe als ruhend zu melden. Ist die erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben, können Gewerbeberechtigungen auch entzogen werden (z.B. aufgrund schwerer Verstöße gegen die Rechtsordnung).
Weiterführende Links
Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht
Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht.
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre. Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.
Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com
erstellt am 14.10.2025