Meldezettel

Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) ( BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

Hinweis:

Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
  • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
  • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

  • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
  • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
  • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres


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    erstellt am 14.10.2025