Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes und Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte)

Zur Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und für Fragen der Frauenförderung im Bund sind Gleichbehandlungsbeauftragte tätig, die von der Ressortleitung in den einzelnen Bundesministerien bestellt werden.

Weiters kann an jeder Dienststelle des Bundes mit mindestens fünf Dienstnehmerinnen eine Kontaktfrau (Frauenbeauftragte) bestellt werden, die allerdings nur für weibliche Bedienstete zuständig sind.

Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes und Kontaktfrauen – Frauenbeauftragte (BMFWF)

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)

Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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erstellt am 14.10.2025