Anzeige von Tierseuchen

Allgemeine Informationen

Jede Person, die fachlich dazu in der Lage ist, die Symptome einer Tierseuche zu erkennen, hat diese den zuständigen Behörden zu melden.

Für Tierhalterinnen/Tierhalter ist es daher wichtig, mögliche Krankheitssymptome ihrer Tiere zu erkennen und richtig einzuordnen, um entsprechend reagieren zu können.

Zuständige Stelle

Hinweis:

Wenn die zuständige Behörde nicht erreichbar ist, muss das Auftreten einer Tierseuche bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 23.06.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz


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erstellt am 14.10.2025