Entscheidung und Klage
Allgemeine Informationen
Aufgrund des Gutachtens entscheidet der zuständige Entscheidungsträger, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Pflegegeld zuerkannt wird. Dies wird in Form eines Bescheides mitgeteilt.
Fristen
Die betroffenen Personen bekommen das Pflegegeld rückwirkend ab dem der Antragstellung folgenden Monat.
Zusätzliche Informationen
Sollten die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, haben diese die Möglichkeit, gegen den Bescheid eine Klage einzubringen (Verfahren vor den Gerichten).
Rechtsgrundlagen
§§ 9, 22 und 27 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
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erstellt am 14.10.2025