Hauptverfahren
Ein Strafverfahren beginnt, sobald die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlung beginnt.
Das strafgerichtliche Hauptverfahren beginnt mit der Einbringung der Anklage. Ab dann darf die Kriminalpolizei nicht mehr von Amts wegen ermitteln, die Verfahrensleitung durch die Staatsanwältin/den Staatsanwalt ist beendet. Beweisaufnahmen und Zwangsmittel müssen ab dann gerichtlich angeordnet sein.
Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht
Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht.
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre. Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.
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Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com
erstellt am 14.10.2025