Verbrechensopfer
Im Allgemeinen bezeichnet man in der Kriminologie als Opfer die geschädigte Person eines Verbrechens, also jemanden, der durch einen Täter in seinen Rechten verletzt wurde.
Die Verletzung des Rechts kann sein:
- Körperlicher Natur (z.B. Mord, Körperverletzung, Gewalt, gefährliche Drohung, Beeinträchtigung der sexuellen Integrität)
- Ideeller Natur (z.B. Beleidigung, Urheberrechtsverletzung)
- Materieller Natur (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung)
Opfer können auch Hinterbliebene (Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und sonstige Unterhaltsberechtigte) einer Person sein, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt wurde.
Weiterführende Links
Unterstützungen für Verbrechensopfer
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)
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erstellt am 14.10.2025