Laienrichter
Im Strafverfahren werden unbescholtene Bürgerinnen/unbescholtene Bürger als Laienrichterinnen/Laienrichter (Schöffinnen/Schöffen, Geschworene) eingesetzt.
Dabei werden durch Zufallsverfahren 25- bis 65-Jährige ausgelost, die verpflichtet sind, dieses Laienamt unentgeltlich auszuüben.
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Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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erstellt am 14.10.2025