Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht
Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht.
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre. Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.
Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com
erstellt am 14.10.2025