Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
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Letzte Aktualisierung: 21.04.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
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erstellt am 14.10.2025