Ich erhalte eine Ladung als Zeuge
Aktuelle Informationen über Ladung als Zeugin/Zeuge, Schutz von Zeuginnen/Zeugen im Strafverfahren etc.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Zeuginnen/Zeugen vor Gericht (Straf- und Zivilgericht), vor die Staatsanwaltschaft oder vor eine Verwaltungsbehörde zu laden. Bei der Befolgungspflicht der Ladung für die Bürgerinnen/Bürger sowie bei den Entschlagungsrechten gibt es kaum Unterschiede zwischen Gerichtsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren. Im Folgenden wird die Ladung im Rahmen eines gerichtlichen Strafverfahrens dargestellt.
Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht
Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht.
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre. Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.
Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com
erstellt am 14.10.2025