Kostenträger
Allgemeine Informationen
Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Zuständige Stelle
- Das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS)
- Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation (USP) und der sozialen Rehabilitation
- Das Arbeitsmarktservice (AMS)
- Bei Angelegenheiten der Arbeitsvermittlung
- Bei Ausbildungsangeboten für Arbeitslose
- Fördermöglichkeiten bei Arbeitsantritt
- Die Sozialversicherungsträger
- In Angelegenheiten der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung (z.B. im Rahmen der Pensionsversicherung bei Pensionen für Invalidität, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit oder Rehabilitation)
- Die Behindertenhilfe des Landes
- Beschäftigungs- und Wohnangelegenheiten
- Angelegenheiten der Beschäftigungstherapie
- Zuschüsse zu Therapien und Hilfsmitteln
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim
- Arbeitsmarktservice (AMS) und Land nach
- Dem Hauptwohnsitz der Person mit Behinderungen
- Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen (SMS) nach
- Dem Hauptwohnsitz der Person mit Behinderungen in Angelegenheiten der sozialen Rehabilitation
- Dem Betriebsstandort der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers in Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation (USP)
- Dem Firmensitz der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers bei Prämien (USP)
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
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erstellt am 14.10.2025