Gläubiger

Gläubigerin/Gläubiger ist eine Person, die gegen eine andere Person (Schuldnerin/Schuldner) einen Anspruch hat. In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.

Beispiel:

Bei einem Kaufvertrag ist die Verkäuferin/der Verkäufer Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.

Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


    Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht

    Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht. 
    Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre.  Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.

    Kontakt:
    Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com

    erstellt am 14.10.2025