Therapiekostenersatz
Allgemeine Informationen
Wenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich.
Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
- Krankenversicherungsträger (SV)
- Die zuständige Landesregierung
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztlicher Verordnungsschein
- Eventuell ein ärztliches Gutachten
- Rechnung über Therapiekosten
Letzte Aktualisierung: 25.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
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erstellt am 14.10.2025