Außerstreitverfahren
Im Außerstreitverfahren wird wie im Zivilprozess über privatrechtliche Ansprüche entschieden. Allerdings ist das Außerstreitverfahren flexibler und weniger förmlich als der Zivilprozess. Es eignet sich daher besser für bestimmte, im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehene Angelegenheiten (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren, einvernehmliche Scheidungen, Adoptionen). Die Parteien im Außerstreitverfahren heißen Antragstellerin/Antragsteller und Antragsgegnerin/Antragsgegner.
Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht
Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht.
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre. Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.
Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com
erstellt am 14.10.2025