Höhe der Korridorpension
Bei der Korridorpension werden bei vorzeitigem Pensionsantritt Abschläge abgezogen. Für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter wird ein Abschlag von 5,1 Prozent berechnet. Grundlage für die Berechnung der Pensionshöhe ist das Pensionskonto.
Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Bezuges einer Korridorpension mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2025: 551,10 Euro pro Monat) fällt diese weg, jedoch wird für jeden Monat, in dem die Korridorpension weggefallen ist, die Pensionsleistung um 0,55 Prozent erhöht.
Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht
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Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com
erstellt am 14.10.2025